Cybermobbing: Was kann ich tun?

Gerade für Erwachsene ist es schwierig, sich gegen Cybermobbing zu wehren. Bei Coop Rechtsschutz melden sich vermehrt Personen, die über Online-Plattformen wie Facebook oder Twitter gemobbt werden. Sei es mit Fotos, Drohungen, Beschimpfungen oder der Verbreitung falscher Behauptungen. Eine perfide Mobbing-Methode ist auch der virtuelle Identitätsdiebstahl. Dabei werden unter dem Namen der betroffenen Person Geschäfte getätigt oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen begangen.
15. Januar 2021

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Bilder: corneliusfischer.ch | stock.adobe.com

Die Folgen von Mobbing sind für die Gesundheit und die private sowie berufliche Situation der betroffenen Person gravierend – und sich zu wehren ist nicht immer einfach. Studien berichten von einer jährlichen Zunahme solcher Delikte um 40 Prozent.

Hilfe auf dem steinigen Rechtsweg

Während es für betroffene Jugendliche Unterstützung von der Schule oder spezialisierten Fachstellen gibt, bleibt Erwachsenen meist nur der Rechtsweg. Dieser ist bisweilen steinig. Ein «Cybermobbing-Gesetz» gibt es nicht. Trotzdem bewegen wir uns nicht im rechtsfreien Raum. Sowohl Strafrecht als auch Zivilrecht schützen vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Bei anonymen Angriffen ist eine Rechtsschutzversicherung jedoch auf die Strafverfolgungsbehörden angewiesen, damit der Täter überhaupt identifiziert werden kann.

Coop Rechtsschutz unterstützt Cybermobbing-Opfer bei der Strafanzeige und prüft vorab deren Erfolgsaussichten. Ist etwa der Tatbestand die Beschimpfung (Art. 177 StGB), die Nachstellung gemäss Art. 181b StGB (Stalking Tatbestand) oder die üble Nachrede (Art. 173 StGB)? Hat sich der Täter des Hackings (Art. 143bis StGB) strafbar gemacht oder liegt ein Fall von unbefugter Datenbeschaffung (Art. 143 StGB) vor?

«Oft reicht es, wenn wir als Rechtsschutzversicherung den Täter abmahnen und rechtliche Schritte androhen.»

Sofern einer oder mehrere Tatbestände erfüllt sein könnten, empfiehlt sich eine Strafanzeige. Wenn der Täter bekannt aber kein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt ist, besteht auch die Möglichkeit, stattdessen eine zivilrechtliche Klage wegen Persönlichkeitsrechtverletzung einzureichen. Bevor es jedoch so weit kommt, reicht es oft, wenn die Rechtsschutzversicherung den Täter abmahnt und rechtliche Schritte androht. Darüber hinaus sollten derartige Social-Media-Einträge oder -Profile bei der entsprechenden Plattform als missbräuchlich «gemeldet» werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass Missbrauchsmeldungen ernst genommen und die persönlichkeitsverletzenden Einträge oder gar ganze Profile gelöscht werden.

Im Bereich Online-Reputations-Management arbeitet die Coop Rechtsschutz zudem mit spezialisierten Partnern zusammen, welche die rechtliche Expertise um die technologische erweitern und damit die Erfolgsquote im Kampf gegen Cybermobbing und Diffamierungen im Internet weiter steigern.

 

Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) hat eine informative Broschüre zum Thema herausgegeben, die wir gerne empfehlen: «Cybermobbing: Alles, was Recht ist, cybermobbing.pdf ».

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