Im Rechtsstreit mit dem ehemaligen Vermieter

Familie A. war überzeugt, ihrer Pflicht nachgekommen zu sein. Dass es nach dem Umzug doch noch zu Rechtstreitigkeiten mit der ehemaligen Vermietung kommen könnte, damit hatte sie nicht gerechnet.
02. Februar 2023

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Fotos: riechsteiner fotografie (michariechsteiner.ch)

Ein Kratzer hier, eine Delle dort: Familie A. (Name von der Redaktion geändert) wusste, wo gewohnt wird, passieren kleinere oder grössere Schäden, die spätestens beim Auszug behoben werden müssen. Drei Wochen vor dem Auszug aus der Mietwohnung bot Familie A. daher ihrem Vermieter an, kleinere Schäden und Veränderungen fachgerecht zu beheben. Der Vermieter lehnte dieses Angebot dankend ab. Eine Woche später zog Familie A. aus der alten Wohnung aus, in der Annahme, dass die Frage nach der Beseitigung der Mängel erledigt sei.

Böse Überraschung: nachträgliche Rechnung

Familie A. staunte nicht schlecht, als sie einige Monate nach dem Auszug aus der Wohnung zuerst eine Rechnung des Vermieters und daraufhin eine Betreibung von über CHF 7’500.- erhielt. Familie A. wandte sich an die Coop Rechtsschutz und schilderte die Situation. Denn da die Vermietung das Angebot die Schäden zu beheben abgelehnt hatte, ging Familie A. davon aus, dass folglich auch keine Kosten mehr anfallen würden.

Wir untersuchten den Sachverhalt und empfahlen Familie A., den unbestrittenen Teil der Forderungen, den letzten Mietzins, sofort zu bezahlen und für den Restbetrag von CHF 6’000.- Rechtsvorschlag zu erheben.

Interessensvertretung der Mietenden

Ein paar Monate später erhielt Familie A. eine Vorladung von der Schlichtungsstelle aufgrund der ausstehenden Forderungen. Wir organisierten umgehend eine Anwältin, die die Interessen der Familie bei der Schlichtungsverhandlung vertrat. Die Anwältin konnte durch vorherige Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung Helvetia Versicherungen glaubhaft in der Verhandlung darlegen, dass Familie A. ihrer Pflicht nachgekommen war und bemängelte zudem das unvollständige Wohnungsübergabeprotokoll. Dabei konnte sie einwenden, dass ein Teil der Schäden wie die Kratzer im Parkettboden und verzogene Türrahmen bereits vor dem Einzug von Familie A. bestanden hatten, was die Vermietung nicht widerlegen konnte.

Erfreuliche Einigung

Bei der Verhandlung wurde beschlossen, dass Familie A. dem Vermieter einen Anteil an die Kosten der Reparaturen zu bezahlen hat, wovon ihre Haftpflichtversicherung den grössten Teil übernahm. Ausserdem finanzierten wir als Rechtsschutzversicherung der Familie die Kosten für die Anwältin.

So endete dieser Rechtsstreit für die Familie A. doch noch gut: Nach anfänglicher Betreibung auf CHF 6’000.- beliefen sich die Kosten für sie dank des Zusammenspiels der Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung lediglich noch auf ein paar wenige hundert Franken.

Die wissenschaftlichen Studien, Referatsunterlagen, Fotos und weitere Unterlagen sind auf der Website publiziert:

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